Werden Freiwilligen unentgeltlich Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, fallen Sachbezugswerte an.
Die Sachbezugswerte nach § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung wurden für 2026 wie folgt geändert:
- Der Sachbezugswert für Verpflegung steigt für 2026 von bisher 333 Euro monatlich auf 345 Euro monatlich.
- Der Sachbezugswert für Unterkunft steigt für 2026 von bisher 282 Euro monatlich auf 285 Euro monatlich.