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Änderung von Sachbezugswerten

Werden Freiwilligen unentgeltlich Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, fallen Sachbezugswerte an. 

Die Sachbezugswerte nach § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung wurden für 2026 wie folgt geändert:

  • Der Sachbezugswert für Verpflegung steigt für 2026 von bisher 333 Euro monatlich auf 345 Euro monatlich.
  • Der Sachbezugswert für Unterkunft steigt für 2026 von bisher 282 Euro monatlich auf 285 Euro monatlich.