Junge Frau hält Moderationskarten und spricht engagiert vor einer Gruppe junger Erwachsener bei einer Schulung oder Projektarbeit.

Anleitung

Zwei junge Erwachsene arbeiten gemeinsam an einer Glaswand mit Haftnotizen. Eine Frau schreibt lächelnd etwas auf einen Zettel, während ein Mann ihr aufmerksam zuschaut.

Gute Anleitung

Als Anleitungsperson spielen Sie eine zentrale Rolle im Freiwilligendienst. Eine gute Anleitung ist entscheidend dafür, dass sowohl die Freiwilligen als auch die Einsatzstellen den Dienst als erfolgreich erleben.

Wichtige Aspekte einer guten Anleitung sind:

  • Regelmäßige Gespräche: Führen Sie regelmäßig Gespräche (1 x pro Monat) mit den Freiwilligen, um ihre Entwicklung zu unterstützen und Feedback auszutauschen.
  • Wertschätzung zeigen: Anerkennen Sie die Leistungen der Freiwilligen und motivieren Sie sie, Neues auszuprobieren.
  • Förderung der Selbstständigkeit: Ermutigen Sie die Freiwilligen, eigenständig zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen.
  • Konstruktive Kritik: Geben Sie rechtzeitig konstruktives Feedback, um Konflikte zu vermeiden und Lösungen zu finden.
     

WIR unterstützen Sie

Um Sie in Ihrer Rolle zu unterstützen, bieten WIR ein Padlet mit hilfreichen Informationen und Downloads an. Zudem erhalten alle Anleitungspersonen unsere Arbeitshilfe “Anleitung im Freiwilligendienst”. 

Sollten Sie diese nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter soziale-dienste(at)bistumlimburg.de.

Abläufe und Zuständigkeiten

Um den Freiwilligendienst in Ihrer Einrichtung erfolgreich zu gestalten, haben WIR eine Übersicht der wichtigsten Schritte und Verantwortlichkeiten erstellt. Diese reicht von der ersten Überlegung, einen Freiwilligenplatz anzubieten, über das Bewerbungsverfahren und die Dienstzeit bis hin zu möglichen Verlängerungen oder dem Dienstende.

Für Freiwillige aus dem Ausland ("Incoming-Freiwillige") gelten spezifische Rahmenbedingungen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Checkliste Zuständigkeiten "Incoming-Freiwillige". Zur Unterstützung bei der Beantragung des Visums gibt es ein Schreiben aus dem BMFSFJ .

Für Freiwillige unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz