
FAQ
Auf häufig gestellte Fragen bekommt ihr hier Antwort.

FAQ für Interessierte
Hier findest du Informationen.
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Du arbeitest in der Regel 39 Stunden pro Woche – das ist eine Vollzeitstelle. Es ist aber auch ein Freiwilligendienst in Teilzeit ab 20,1 Stunden pro Woche möglich. Deine genauen Arbeitszeiten hängen von dem Dienstplan in deiner Einsatzstelle ab. Viele arbeiten im Schichtdienst, also Früh- und Spätdienst. Bei Minderjährigen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Bildungswochen gelten auch als Arbeitszeit und sind für alle verpflichtend.
Ja, du bekommst einen Freiwilligendienstausweis, mit dem du Vergünstigungen nutzen kannst.
Ja, als Freiwillige:r in Hessen kannst du das Schülerticket Hessen für 31 € im Monat beantragen.
Deine persönlichen Daten sind bei uns geschützt und werden vertraulich behandelt.
An manchen Schulen bekommst du den Freiwilligendienst in Kombination mit den erforderlichen schulischen Voraussetzungen als Fachhochschulreife anerkannt. Die genauen Voraussetzungen wie z.B. die Mindestdauer des Dienstes musst du an der betreffenden Schule erfragen.
Neben der Abiturnote können auch absolvierte Freiwilligendienste bei der Zulassung zu einem zugangsbeschränkten Studium angerechnet werden. Hierfür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Prüft diese auf der Seite: www.hochschulstart.de.
Wie bekomme ich dieses? Alle Mitarbeitenden in Einrichtungen der sozialen Arbeit sind gesetzlich verpflichtet, bei Einstellung ein sogenanntes erweitertes Führungs¬zeugnis abzugeben. Das Zeugnis beantragst du mit einem Anforderungsschreiben der Einsatzstelle bei deiner Gemeinde/Stadt und bekommst es mit der Post zugeschickt. Falls hierfür Kosten anfallen, bekommst du diese von der Einsatzstelle erstattet (Quittung aufbewahren!).
Du kommst in deiner Einsatzstelle tagtäglich mit Menschen zusammen, die Krankheitserreger unwissentlich wie wissentlich mit sich tragen, diese ungewollt übertragen und dich anstecken können. Deshalb musst du dich je nach Arbeitsbereich gegen unterschiedliche Erreger impfen lassen, um nicht selbst zu erkranken oder sogar zum Überträger von Krankheitserregern zu werden. Grundsätzlich teilt dir die Einsatzstelle mit, ob und gegen was du dich impfen lassen musst.
Hier findest du Informationen.
- Haftpflichtversicherung: Die Einsatzstelle informiert dich zu Beginn des Einsatzes darüber, welche Aufgaben du übernehmen darfst, die durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sind.
- Unfallversicherung: Für alle Unfälle im Rahmen deines Freiwilligendienstes bist du über die Berufs-genossenschaft (BG) deiner Einrichtung unfallversichert.
- Sozialversicherung: Die Sozialversicherung beinhaltet die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Als Freiwillige/r musst du selbst sozialversichert sein und du kannst nicht mehr in der Familienversicherung bleiben. Dies ist zu deinem eigenen Vorteil, da du nur durch die eigene Mitgliedschaft und Einzahlung in die Sozialversicherung später z. B. Ansprüche auf Rente oder Arbeitslosengeld hast. Die Sozialversicherungsbeiträge werden, anders als beim Arbeitsverhältnis, komplett von Ihrer Einrichtung übernommen und an die Sozialversicherung abgeführt.
Zu Beginn deiner ersten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, (ggf. der Freiwilligendienst) hast du bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (kurz: BfA) eine Sozialversicherungsnummer und einen – ausweis erhalten. Diese wird dich ein Leben lang bei all deinen zukünftigen Arbeitgebern begleitet
Seit dem Jahr 2007 bekommen alle Bürger:innen eine sogenannte „Steueridentifikationsnummer“ zugeteilt. Diese begleitet dich ein Leben lang. Falls du eine solche noch nicht zugeteilt bekommen haben, beantrage diese bitte bei deiner zuständigen Wohngemeinde. Die Nummer teilst du dann bitte deiner Einsatzstelle mit. Diese braucht die Nummer, um Sie beim Finanzamt anzumelden.
In der Probezeit gelten besondere Regelungen zur Beendigung des Freiwilligendienstes. Im BFD beträgt die Probezeit 6 Wochen, im FSJ 8 Wochen. Die Bestimmungen hierzu findest du in deiner Vereinbarung.
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Wie viel Urlaub du bekommst, hängt von den Regeln in der Einsatzstelle ab. Frag dort nach. Es ist wichtig, deinen Urlaub frühzeitig zu planen. Besprich am besten rechtezeitig mit deiner Anleitung, wann du Urlaub machen möchtest. Wäh¬rend der Seminare kann kein Urlaub genommen werden! Grundsätzlich gelten für Jugendliche unter 18 Jahren andere Urlaubsregelungen.
Manche Einrichtungen stellen eine Unterkunft für die Freiwilligen zur Verfügung. Im Bedarfsfall kann dies direkt mit der Einrichtung geklärt werden. In der Regel entstehen hierfür keine Kosten.
Während des Freiwilligendienstes besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Beantragt wird das Wohngeld bei den örtlich zuständigen Wohngeldbehörden.
Du erhältst einen Verpflegungskostenzuschuss zusätzlich zu deinem Taschengeld. In manchen Einrichtungen wird Verpflegung angeboten. Die entstehenden Kosten trägst entweder du selbst oder sie werden von deinem Verpflegungs¬kostenzuschuss abgezogen.
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Während deines FSJs und BFDs haben deine Eltern weiterhin grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, wenn du jünger als 25 Jahre bist. Bei der Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit muss dafür eine Bescheinigung vorgelegt werden.

FAQ für Freiwillige im Dienst
Wenn du krank bist, musst du so früh wie möglich deiner Einsatzstelle telefonisch Bescheid sagen. Spätestens direkt am Morgen zu deinem eigentlichen Arbeitsbeginn. Teile auch mit, wie lange du voraussichtlich krank bist. Spätestens ab dem 3. Krankheitstag musst du deiner Einsatzstelle eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. (Die Einsatzstelle kann auch eine frühere Frist setzen).
Wenn du im Urlaub krank wirst, benötigst du ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung, damit dir die Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden können.
Wenn du wegen Krankheit nicht zu einer Bildungswoche kommen kannst, musst du dies umgehend, spätestens bis 11:00 Uhr am ersten Tag der Bildungswoche, der Fachstelle Freiwilligendienste telefonisch mitteilen (Tel. 06433/887-60). Außerdem brauchst du ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung, die per Post oder E-Mail an die Fachstelle geschickt werden muss. Wenn du wegen Krankheit früher abreist, brauchst du ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung. Solltest du während der BiWo wieder gesund werden, so bist du verpflichtet am Rest der BiWo teilzunehmen.
Im BFD27+ benötigt die Fachstelle Freiwilligendienste ebenfalls deine Krankmeldung, wenn du an einem Netzwerktreffen nicht teilnehmen kannst.
Ein Arbeitsunfall muss unverzüglich der Berufsgenossenschaft gemeldet werden:
- Wenn er auf dem Weg zur/ von der Einsatzstelle oder während der Dienstzeit passiert, wende dich an deine Einsatzstelle.
- Wenn dieser im Rahmen einer Bildungswoche/eines Seminars passiert, wende dich an die Fachstelle Freiwilligendienste.
Während des Freiwilligendienstes stehen dir verschiedene Ansprechpersonen zur Seite:
- Dein:e Referent:in von der Fachstelle Freiwilligendienste lernst du in der ersten Bildungswoche kennen und wird dich den gesamten Freiwilligendienst durch begleiten. Bei Problemen, Fragen oder Konflikten kannst du dich an diese Person wenden. Sie wird dich auch einmal in deiner Einsatzstelle besuchen.
- Dein:e Anleiter:in in der Einsatzstelle ist deine Hauptansprechperson im Alltag. Sie arbeitet sich ein und unterstützt dich bei deinen Aufgaben.
Wenn du möchtest, kannst du ein eigenes Projekt im Freiwilligendienst starten. Du kannst dir eine Aufgabe überlegen, die du selbstständig planst und durchführst. Sprich dies mit deiner Einsatzstelle ab und natürlich hilft dir deine Anleitungsperson vor Ort auch dabei. Diese Materialen helfen dir dabei:
Eine Ausbildung oder eine andere Arbeit kannst du erst nach dem Freiwilligendienst annehmen. Du kannst nicht deinen Urlaub an das Ende der Dienstzeit legen und in dieser Zeit z. B. schon eine Ausbildung anfangen. Gibt es Überschneidungen, muss vorher die Vereinbarung verkürzt werden, auch wenn es sich nur um einen Tag handelt. Dies ist problemlos durch eine Auflösung des Vertrags möglich.
Vorzeitige Beendigung:
Manchmal läuft es anders als geplant. Es verschiedene Möglichkeiten:
- Auflösung: Eine Auflösungsvereinbarung kann geschlossen werden, wenn du, die Einsatzstelle und die Fachstelle Freiwilligendienste mit der vorzeitigen Beendigung einverstanden sind. Hier müssen keine Fristen eingehalten werden, da man sich gemeinsam auf ein neues Enddatum einigt.
- Kündigung: Die Kündigung muss schrift¬lich (nicht per E-Mail) erfolgen. Enthalten muss sie das Datum, zu dem gekündigt wird, das Tagesdatum, eine kurze Begründung sowie eine Unterschrift (bei Freiwilligen unter 18 Jahren zusätzlich die deiner Erziehungsberechtigten). Wichtig ist, die in der Vereinbarung genannten Fristen zu wahren. Die Fachstelle Freiwilligendienste kündigt die Vereinbarung, wenn du die übernommenen Aufgaben oder Pflichten nicht erfüllst. Gründe können z. B. unentschuldigtes Fehlen vom Dienst oder der Bildungswoche oder Verstöße gegen die Schweigepflicht sein. In diesem Fall gibt es vorher ein gemeinsames Gespräche zwischen allen Beteiligten.
Verlängerung:
Wenn deine Einsatzstelle einverstanden ist, ist eine Verlängerung auf bis zu 18 Monate in der Regel problemlos möglich. Die Verlängerung kann von dir bzw. deiner Einsatzstelle mit dem entsprechenden Formular bei der Fachstelle Freiwilligendienste beantragt werden. Bei einer Verlängerung deines Freiwilligendienstes benötigst du weitere Bildungstage.
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Für einige Behörden brauchst du während deines Freiwilligendienstes eine Bescheinigung darüber, dass du gerade ein FSJ/BFD leistest. Oder du bist dabei, dich zu bewerben und benötigst einen Nachweis. Diese Bescheinigung kann dir ausschließlich der Träger, also die Fachstelle Freiwilligendienste, ausstellen.
Solltest du während deines Dienstes zu einem Bewer-bungsgespräch oder Einstellungstest eingeladen werden, sprich mit deiner Anleitung. Du hast keinen Anspruch auf Freistellung. Wir empfehlen allerdings den Einsatzstellen, dich in angemessenem Umfang freizustellen. Fällt der Termin auf eine Seminarwoche, so kontaktiere bitte deine:n zuständige:n Referent:in der Fachstelle Freiwilligendienste.
Während des Freiwilligendienstes besteht die Möglichkeit ein Praktikum bzw. ein Probearbeiten zur beruflichen Orientierung zu machen. Die Einsatzstelle kann dich hierfür freistellen bzw. unbezahlten Urlaub gewähren. Ein Zeitraum von höchstens vier Wochen darf dabei nicht überschritten werden. Wenn du ein Praktikum machen möchtest, besprich dies mit deiner Einsatzstelle. Die Einsatzstelle muss zustimmen und die Fachstelle Freiwilligendienste informieren. Die letzte Genehmigung liegt bei der Fachstelle Freiwilligendienste.
Ein Wechsel der Einsatzstelle ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Träger möglich. Ein Wechsel muss ohne Unterbrechung stattfinden und nahtlos erfolgen. Wenn du über einen Wechsel der Einsatzstelle nachdenkst, kontaktiere deine:n zuständige:n Referent:in in der Fachstelle Freiwilligendienste.
Seit dem 01.07.23 gibt es eine monatliche Mobilitätspauschale von 49€. Damit kannst du dir z.B. ein Deutschlandticket holen oder das Geld für Spritkosten verwenden.
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Hierzu gibt es ein paar wichtige Regeln: Fotos von anderen Leuten dürfen nur mit deren Zustimmung ins Internet gestellt werden. Auch bei Fotos, die du selbst machst, müssen alle Personen schriftlich einverstanden sein- das gilt auch für Weitergaben über WhatsApp.
Für Fotos, die in der Einrichtung gemacht werden, gilt das Gleiche. Hier muss beachtet werden, dass bei Kindern die Eltern ihr Einverständnis geben müssen und bei älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ein:e Betreuer:in.
Bei Schwangerschaft informiere umgehend deine Einsatzstelle und uns als Träger. In diesem Fall gelten besondere Vorschriften, die dich und dein Kind schützen sollen. Deinen Freiwilligendienst musst du daher nicht abbrechen oder vorzeitig beenden!
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Dein Freiwilligendienst ist eine Vollzeitstelle, deshalb musst du prüfen, ob ein Nebenjob mit deiner Arbeit vereinbar ist. Auf jeden Fall müssen Nebentätigkeiten schriftlich bei der Einsatzstelle beantragt werden und die Fachstelle Freiwilligendienste muss informiert werden. Die Beantragung erfolgt mit diesem Formular.
Bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit bis 27 Jahren kann keine Nebentätigkeit ausgeübt werden.
Ausländische Freiwillige, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dürfen keine Nebentätigkeit ausüben.
Wenn du älter als 27 bist und im BFD27+ einen Freiwilligendienst in Teilzeit ausübst, entfällt die Beantragungspflicht.
Bei einem Freiwilligendienst von einem Jahr kann in der Regel nur einmal unbezahlter Urlaub von maximal vier Wochen Dauer gewährt werden.
Nach Abschluss des Freiwilligendienstes erhältst du von uns automatisch ein Zertifikat, mit dem du einen Freiwilligendienst dauerhaft nachweisen kannst.

FAQ Für Minderjährige
Du kannst einen Freiwilligendienst ab der Vollendung der gesetzlich abgeschlossenen Schulzeit leisten. Wir brauchen die Zustimmung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten für den Freiwilligendienst.
Für minderjährige Freiwillige gelten besondere Regeln: halten uns dabei strikt an das Jugendschutzgesetz.
Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden, die maximale wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die maximale tägliche Arbeitszeit darf 8,5 Stunden betragen, wenn dadurch ein freier Brückentag zwischen Feiertagen und Wochenende durch Mehrarbeit an anderen Werktagen ausgeglichen werden soll. Die maximale Arbeitszeit darf auch dann 8,5 Stunden betragen, wenn sie an anderen Werktagen derselben Woche verkürzt ist.
Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden mindestens 30 Minuten ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten betragen. Die Dauer einer Pause hat mindestens 15 Minuten zu betragen. Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit.
Die Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen muss mindestens 12 Stunden betragen.
Jugendliche dürfen nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr beschäftigt werden.
Ausnahmen gelten auch, wenn äußere Rahmenbedingungen dies zum Vorteil der Beschäftigten nahelegen.
Jugendliche dürfen nur 5 Tage pro Woche arbeiten, die zwei freien Tage sollen hintereinander liegen.
Samstags- und Sonntagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen zulässig. Bei Samstagsarbeit müssen zwei Samstage im Monat arbeitsfrei bleiben. Die 5-Tage-Woche bleibt bestehen. Bei Sonntagsarbeit müssen zwei Sonntage im Monat arbeitsfrei bleiben. Die 5-Tage-Woche bleibt bestehen.
An gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden, außer sie arbeiten in Branchen, in denen sie auch am Sonntag arbeiten dürfen. Immer arbeitsfrei bleiben der 25.12., der 1.1., der Ostermontag und der 1.5.
In einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, die sich auf den Tarifvertrag bezieht, kann folgendes geändert werden:
- Eine tägliche Arbeitszeit bis zu 9 Stunden, eine wöchentliche Arbeitszeit bis zu 44 Stunden und 5,5 Arbeitstage, wenn im Durchschnitt von 2 Monaten die Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden liegt.
- Eine Verkürzung der Pausen um 15 Minuten und eine Veränderung der Lage.
- Häufigere Samstagsarbeit, wenn dafür ein anderer Wochentag arbeitsfrei ist.
- Arbeit bis zu 4 Stunden an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, wenn an einem Wochentag ein halber Tag freigenommen wird